Ihre Praxis für Logopädie in Landshut

Ihre Landshuter Praxis für logopädische Behandlungen in jedem Lebensalter

Zentral in Landshut gelegen, bieten wir Ihnen in unserem interdisziplinären Therapiezentrum eine qualifizierte und individuelle sprachtherapeutische Versorgung aller Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Personen jeden Alters an.

  • Logopädie für Kinder und Jugendliche
  • Logopädie für Logopädie für Erwachsene

Amelie Lenz

Praxisinhaberin
Akademische Sprachtherapeutin M.Sc

Martin Pritscher

Fachliche Leitung –
Neurologie & Stimme

Anne Fanselow

Akademische
Sprachtherapeutin

Aljoscha Lenz

Praxisinhaber
Akademischer Sprachtherapeut B.Sc.

Louisa Donga

Staatlich geprüfte
Logopädin

Logopädie für Kinder und Jugendliche

  • Behandlung von Late Talkers
  • Sprachentwicklungs- und Aussprachestörungen
  • Futterstörungen und Beikostbegleitung
  • Schulkinder und Jugendliche mit AV(W)S und Hörstörungen
  • Begleitung bei Entwicklungsstörungen
  • Kindliche Stimmstörungen 
  • Vor- und Nachsorge bei Zungenbandtrennungen
  • Redeflussstörungen (Stottern/Poltern)
  • Sprachheilpädagogische Behandlung

Generelle Logopädische Behandlungen

  • Behandlung von Stimmstörungen
  • Behandlung aller neurologischer Störungsbilder
  • Betreuung nach Laryngektomie
  • Logopädie bei Demenz
  • LSVT-LOUD® – Intensivtherapie für Patient:innen mit M. Parkinson
  • Redeflussstörungen (Stottern/Poltern)
  • Stimmcoaching und Seminare für Sänger:innen, Sprechberufe und Interessierte
  • Myofunktionelle Behandlung bei Kieferfehlstellungen

Was sie bei uns erwartet

Unsere Arbeit umfasst alle Schritte einer logopädischen Behandlung von Prävention über Diagnose, Beratung und Therapie bis zur Rehabilitation. Unsere Motivation ist es, persönliche Kommunikationswege mit Ihnen gemeinsam auszubauen und zu sichern.

Daneben verbinden wir für Sie in unserem interdisziplinären Therapiezentrum THERAPYA Landshut die logopädische Behandlung mit Ergo- und Physiotherapie – für mehr Teilhabe und Lebensqualität.

Gerne beraten wir Sie, welche Behandlungsform oder Therapiekombination für Sie die passendste ist. 

EINDRÜCKE UNSERE LOGOPÄDISCHEN PRAXIS IN LANDSHUT

Übersicht unserer Leistungen

Logopädie

In unserer intensiven Sprachtherapie
werden alle logopädischen
Störungsbilder behandelt.

Physiotherapie

Unsere Physiotherapie unterstützt Sie bei der funktionalen Bewegung, Schmerzlinderung und auf dem Weg zur Entspannung.

Ergotherapie

Unsere Ergotherapie forciert
gezielte Verbesserungen der
alltagsorientierten Teilhabe.

Hier können SIe uns finden

Praxis Therapya in Landshut

LOGOPÄDIE

Ein Hinweis für Sie

Für Auskünfte zu unseren Therapieangeboten und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne persönlich in unseren Praxisräumen oder telefonisch zur Verfügung.

Unsere Praxis sowie die Zugänge der Praxis sind barrierefrei gestaltet und über einen Aufzug erreichbar. 

Adresse:
Bischof-Sailer-Platz 421, 1. Obergeschoss
84028, Landshut

Parkmöglichkeiten:
CityCenter Landshut, Parkhaus der Sparkasse Landshut, Neustadt Landshut (Fußwege ca. 1-3 Minuten)

Parkplätze für Menschen mit Behinderung bei vorhandenem Ausweis direkt hinter der Praxis in der Rochusgasse. 

Telefon:
0871-276 27 26

Fax:
0871-974 90 375

Mail:
info@therapya.de

Öffnungszeiten:
von Mo-Fr 7:00 Uhr – 19:00 Uhr
und Samstag nach Vereinbarung

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Häufige Fragen zur Logopädischen BEhandlung

Wie verläuft eine normale Sprachentwicklung?
Alter Sprachliche Fähigkeiten
Erste Lebenswochen Unterschiedliche Schreie, Schmatzen,
Glucksen; erste Laute (aaa, gr)
2. Lebensmonat Das Baby nimmt Blickkontakt auf. Das Baby
variiert mit der Stimme.
3.-6. Lebensmonat Das Baby bildet unterschiedliche Laute und
Silben. Das Baby setzt seine Stimme bewusst
ein.
7.-9. Lebensmonat Das Baby bildet Silbenketten und Doppelsilben.
Das Baby ahmt Laute und Sprechmelodie nach.
10.-12. Lebensmonat Das Kind versteht einzelne Worte. Das Kind
setzt nonverbale Kommunikation ein. Das Kind
bildet Doppelsilben, z.B. „baba“. Das Kind
imitiert Lautkombinationen und Melodien.
13.-18. Lebensmonat Das Kind spricht 10 – 20 Worte. Das Kind
versteht einfache Anweisungen.
19.-24. Lebensmonat Das Kind spricht 20 – 50 Worte
(Schlüsselbegriffe). Das Kind benennt
Eigenschaften, z.B. „heiß“. Das Kind kennt und
benennt die engsten Personen. Das Kind
spricht Zwei- und Dreiwortsätze.
3. Lebensjahr Das Kind kann nun alle Konsonanten isoliert
bilden. Das Kind verwendet „ich“. Das Kind
fragt „warum?“ Das Kind bildet 3- 5 – Wort –
Sätze: „Ich Auto defahn bin“
4. Lebensjahr Das Kind kann Konsonantenverbindungen. Das
Kind bildet Haupt- und Nebensatz. Das Kind
verwendet Grammatik.
5. Lebensjahr Das Kind bildet alle Laute korrekt, auch
Zischlaute und Zischlautverbindungen. Das
Kind verwendet korrekte Pluralformen und
Artikel.
6. Lebensjahr Das Kind beherrscht die Umgangssprache. Das
Kind hat einen Grundwortschatz von ca. 500
Wörtern.
Wann sollte ich mit meinem Kind zum Logopäden gehen?
Sollten Sie das Gefühl haben, dass die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes gestört oder verzögert ist, können Sie mithilfe von Fragebögen das Sprachvermögen Ihres Kindes einschätzen. Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Sprachentwicklung können sein:

  • wenn Ihr Kind nach dem zweiten Geburtstag im Vergleich zu Gleichaltrigen deutlich weniger verständliche Wörter spricht
  • wenn Ihr Kind keine neuen Wörter mehr verwendet, obwohl es bereits im Alter von 12 bis 14 Monaten gesprochen hat OpenType-Funktionalitäten.
  • wenn Ihr Kind plötzlich nicht mehr „hört“
  • wenn Ihr Kind auf einmal nicht mehr mit anderen Kindern spielen möchte, weil es nicht verstanden wird.

Falls sich Ihre Sorge bestätigt, wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt oder andere Fachärzte. Auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung können wir als Sprachtherapeuten schließlich eine Diagnostik oder Therapie durchführen.

Wo erhalte ich ein Rezept / eine ärztliche Verordnung?
Die Notwendigkeit Ihrer Behandlung muss von Ihrer Fachärztin/Ihrem Facharzt oder der betreueunden Klinik festgestellt werden. Ein Rezept erhalten Sie von Allgemein- und Fachärzt*Innen. Die Therapie muss dabei spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen.
Wieviel kostet die Behandlung?
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausgestellt hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die kompletten Kosten für die Behandlung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Für Patient:innen ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 Prozent des Verordnungswertes. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch von der Zuzahlung befreien lassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Kosten für Privat-, Selbstzahlerleistungen richten sich nach der Gebührenverordnung für Therapeut:innen.
Wieso muss eine kurzfristig abgesagte Therapie anteilsmäßig privat gezahlt werden?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir diesen 24 Stunden und spätestens bis 17 Uhr am Vortag des vereinbarten Termins abzusagen. Für nicht oder zu spät abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider nach Vorgabe der Krankenkasse eine Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen. Wir arbeiten nicht mit Sprechstunden und langen Wartezeiten, ein vereinbarter Termin wird stets nur für Sie freigehalten. Krankenkassen bezahlen jedoch nur für tatsächlich erbrachte Therapieleistung, während wir in dieser für Sie freigehaltenen Zeit keinen Patient:innen behandeln können. Damit wir Ihnen weiterhin individuelle und konstante Termine anbieten können, stellen wir Ihnen 15,00 € je 30 Minuten Therapieeinheit zur minimalen Deckung unserer Fixkosten in Rechnung.
Wie lange dauert eine Therapiestunde?
Je nach Störungsbild und gemäß der bestehenden Heilmittelrichtlinien verordnet Ihnen Ihr Arzt Therapieeinheiten von bis zu 60 Minuten. Die Therapie findet dann in der Regel 1-2 Mal pro Woche in unserer Praxis oder in Form eines Hausbesuchs statt. Intensivtherapieprogramme können von der zuvor genannten Therapieanzahl pro Woche abweichen. Wir bitten Sie bei Erstanmeldungen ca. 15 Minuten vor Ihrem eigentlichen Therapiebeginn in der Praxis zu sein.
Wie läuft die erste Therapiestunde ab?
In der ersten Stunde findet das sogenannte Anamnesegespräch statt. Hier berichten Sie uns ausführlich über die Gegebenheiten, weshalb Sie sich oder Sie Ihr Kind bei uns vorstellen möchten. Außerdem werden themenspezifische Informationen zur bisherigen Entwicklung erhoben. Falls Sie ihr Kind bei uns vorstellen möchten, werden wir Ihnen neben der Sprachentwicklung Fragen zur allgemeinen Entwicklung, der sozialen Einbindung, Erkrankungen der ersten Lebensjahre und dem spielerischen Interesse Ihres Kindes stellen. Wichtig ist uns außerdem zu erfahren, welche Stärken und Ressourcen Ihr Kind in die Therapie mitbringt. Im besten Fall notieren Sie sich bitte schon vor der ersten Therapiestunde mögliche Therapieziele, Wünsche und Erwartungen an unseren Therapeut:innen.

Im Anschluss an das Anamnesegespräch findet eine ausführliche Diagnostik statt. Neben der standardisierten Überprüfung, die neuesten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, erheben wir Informationen zum Teil für Kinder informell im spielerischen Kontext. Hierbei wird überprüft, wie gut sich Ihr Kind verständigen kann und welche sprachlichen Auffälligkeiten vorliegen. Auf Grundlage der umfassenden Anamnese und Diagnostik erstellen wir einen Befund, der anschließend mit Ihnen besprochen wird.

Wie kann ich mein Kind zu Hause weiter fördern?
Der Erfolg einer therapeutischen Behandlung hängt stark von einer guten Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem Kind und dem behandelnden Therapeut:innen/in ab. Wichtig für Ihr Kind ist es, neu Erlerntes in den Alltag zu integrieren und zu Hause an die Therapiestunde anzuknüpfen. Daher bekommen Sie von uns Übungsaufgaben für zu Hause mit. Beachten Sie auch unsere allgemeinen Tipps zur Sprachförderung im Alltag!